Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert die Bundesregierung auf, die Einführung einer gestaffelten Abgabe auf zuckergesüßte Getränke und die dazugehörige Gesetzgebung nicht weiter zu verzögern. Nach Ansicht der Ärzteschaft ist eine am Zuckergehalt orientierte Steuer ein wirksames Instrument, um den Konsum stark gezuckerter Getränke zu senken. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete am 2. Oktober 2026.
BÄK-Präsident Klaus Reinhardt verweist auf die Zunahme von Übergewicht, Adipositas und Typ-2-Diabetes, die bereits Kinder und Jugendliche in hohem Maße betreffe. Die Abgabe sei keine Strafmaßnahme, sondern ein präventives Instrument. Er kritisiert, dass in der politischen Debatte die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen dominierten. Für die BÄK stehe nicht die Höhe der Einnahmen im Vordergrund, sondern ob weniger Zucker konsumiert werde.
Das britische Vorbild
Reinhardt beruft sich auf Großbritannien: Dort habe schon die Ankündigung einer nach Zuckergehalt gestaffelten Softdrink-Abgabe zu Rezepturänderungen geführt, viele Hersteller hätten den Zuckergehalt deutlich gesenkt, um höhere Sätze zu vermeiden. Der Soft Drinks Industry Levy gilt seit 2018 und kennt zwei Stufen: 18 Pence je Liter bei 5 bis 7,9 Gramm Zucker je 100 Milliliter, 24 Pence je Liter ab 8 Gramm. Für 2015 bis 2019 wurde nach englischsprachigen Branchenberichten, hier übersetzt, ein Rückgang des Zuckergehalts in den erfassten Getränken um 43,7 Prozent je 100 Milliliter gemeldet, bei gleichzeitig um 14,9 Prozent gestiegenem Absatzvolumen. Das freiwillige britische Programm für Lebensmittel erreichte nur rund 3 Prozent Reduktion bei einem Ziel von 20 Prozent.
Stand in Deutschland
Die Regierung hat den Schritt im Grundsatz beschlossen: Eine Zuckerabgabe soll laut Deutschem Ärzteblatt ab 2028 gelten und ist Teil des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Wie sie technisch umgesetzt wird, ist offen; Gesundheitsministerin Nina Warken sagte, das müsse nun geklärt werden. Sie verwies darauf, dass in anderen Ländern der Zuckerkonsum messbar gesunken sei, auch weil Hersteller Rezepturen änderten. Die Finanzkommission Gesundheit rechnet mit rund 450 Millionen Euro jährlich. In der Berichterstattung kursieren auch andere Zahlen und Starttermine, der Rahmen ist also nicht abschließend geklärt.
Einordnung: Der Streit dreht sich weniger um das Ob als um das Wie: Wer die Staffelung nach Zuckergehalt wie in Großbritannien gestaltet, setzt den Anreiz bei der Rezeptur der Hersteller statt allein beim Kaufpreis. Für Gesundheitswirtschaft und Prävention ist das ein Marktsignal, denn Reformulierung, Messbarkeit des Konsums und Evaluation werden gefragt sein, sobald die Details vorliegen.











