Forschung

RSV-Prophylaxe: Clesrovimab seit 1. Oktober zulasten der Kassen

Neben Nirsevimab können Vertragsärzte gesunde Säuglinge nun auch mit dem Antikörper von MSD schützen; der EBM wurde angepasst.

By Dr. med. Alvar MollikPosted 2. Oktober 2026

Vertragsärztinnen und -ärzte können seit dem 1. Oktober 2026 zur RSV-Prophylaxe bei gesunden Neugeborenen und Säuglingen auch den monoklonalen Antikörper Clesrovimab (Handelsname Enflonsia) verabreichen. Er wurde neben Nirsevimab (Beyfortus) in die RSV-Prophylaxeverordnung aufgenommen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt. Erst mit dieser Aufnahme sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für den Wirkstoff zu übernehmen.

Bis Ende September durften Vertragsärzte die Prophylaxe in der ersten RSV-Saison eines Kindes zulasten der Kassen ausschließlich mit Nirsevimab durchführen. Clesrovimab war zwar bereits zugelassen, aber noch nicht in der Verordnung geführt. Nach KBV-Angaben wurde es im April 2026 zugelassen und ist seit Juni 2026 in Deutschland verfügbar. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Anfang September beide Antikörper für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison. Das Bundesgesundheitsministerium begründete die Erweiterung der Verordnung mit höherer Versorgungssicherheit. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellte klar, dass die Antikörperprophylaxe keine klassische Impfung, sondern eine passive Immunisierung ist; die Schutzimpfungs-Richtlinie musste deshalb nicht geändert werden.

Beide Antikörper binden an das Fusionsprotein des RSV und verhindern, dass sich das Virus auf weitere Zellen ausbreitet. Clesrovimab, hergestellt von MSD, wird als einmalige Injektion von 105 mg unabhängig vom Körpergewicht gegeben; es ist nach Angaben der Pharmazeutischen Zeitung der erste Antikörper mit fester Dosis. Der Schutz hält über eine RSV-Saison an. In der Zulassungsstudie CLEVER sank der Anteil der Säuglinge mit RSV-bedingter, ärztlich behandelter Infektion der unteren Atemwege von 6,5 Prozent (Placebo) auf 2,6 Prozent. Die Pharmazeutische Zeitung ordnet das Präparat als Analogpräparat ein, also ohne klaren Zusatznutzen gegenüber bestehenden Antikörpern. Direkt vergleichende Daten zu Nirsevimab liefert die Meldung nicht.

Für die Abrechnung hat die KBV den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst. Die Gebührenordnungsposition 01941 für die RSV-Prophylaxe verweist nicht mehr auf Nirsevimab, sondern auf monoklonale Antikörper nach der RSV-Prophylaxeverordnung. Sie ist mit 75 Punkten (9,56 Euro) bei beiden Wirkstoffen abrechenbar. Der Zuschlag für zusätzliche Aufgaben bei der Injektion nach GOP 01942 beträgt 34 Punkte (4,33 Euro) und gilt ebenfalls für beide.

Einordnung

Mit einem zweiten erstattungsfähigen Präparat entsteht Wettbewerb in einem Markt, der bisher von Nirsevimab geprägt war. Für Praxen bedeutet das Auswahl bei Lieferfähigkeit und Dosierung, für die Kassen eine Preisfrage, die die Meldung nicht beziffert. Vor allem wird die Versorgung robuster, wenn ein Wirkstoff knapp wird.

Dr. med. Alvar Mollik

Dr. med. Alvar Mollik

Medizin

Dr. med. Alvar Mollik ist HNO-Facharzt, Gründer von Mindful Doctor und Herausgeber des Buches „Mindful Doctor“. Bei MIDO Health schreibt er über Medizin, Versorgung und die Frage, wie Ärztinnen und Ärzte in einem sich wandelnden System gesund führen können.

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