Die Vergütung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen soll gesetzlich flexibler gefasst werden. Ein Änderungsantrag zur Notfallreform reagiert auf Hinweise von GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und Deutscher Krankenhausgesellschaft, nachdem die drei Partner Ende August 2026 bereits ein gemeinsames Vergütungsmodell vereinbart hatten.
Die neuen Einrichtungen sollen stationäre Basisversorgung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft ist der Start erster Häuser ab Januar 2027 vorgesehen. Bereits im März 2026 war der Rahmen für die stationären Leistungen nach § 115g SGB V vereinbart worden.
Das im August vorgestellte Vergütungskonzept arbeitet mit Strukturpauschalen, Sachkostenpauschalen und Zuschlägen. Dafür passt der bisherige gesetzliche Rahmen mit krankenhausindividuellen Tagesentgelten und vorgeschriebener Degression nur eingeschränkt. Der nun vorliegende Änderungsantrag soll diese Vorgaben streichen und den Vertragspartnern auf Bundesebene mehr Spielraum für die konkrete Ausgestaltung geben.
Zusätzlich soll gesetzlich klargestellt werden, dass die Medizinischen Dienste die Anforderungen an Qualität, Patientensicherheit und Dokumentation in den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen prüfen. Damit wird eine bislang offene Zuständigkeitsfrage adressiert.
Für Klinikbetreiber ist die Änderung relevant, weil die wirtschaftliche Planung dieser neuen Versorgungsform von einem rechtssicheren Vergütungsrahmen abhängt. Für Anbieter von digitalen Dokumentations-, Abrechnungs- und Qualitätsmanagementsystemen entsteht zugleich ein neuer Markt, wenn Häuser stationäre, ambulante und pflegerische Prozesse unter einem Dach abbilden müssen.
Einordnung
Der Änderungsantrag beseitigt vor allem einen Widerspruch zwischen gesetzlichem Ausgangsmodell und der im August ausgehandelten Vergütungssystematik. Ob die sektorenübergreifenden Einrichtungen tatsächlich wirtschaftlich tragfähig werden, hängt nun von der finalen gesetzlichen Fassung und der praktischen Umsetzung der Pauschalen ab.











