In der Palliativversorgung sind Arzneimittel außerhalb ihrer Zulassung häufig unverzichtbar, weil für belastende Symptome oder besondere Applikationswege keine zugelassenen Alternativen verfügbar sind. Ärztlich ist dieser Einsatz grundsätzlich möglich, doch die Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung bleibt eng begrenzt – und individuelle Kostenübernahmeanträge passen kaum zu einer Versorgung, in der Beschwerden oft innerhalb von Stunden gelindert werden müssen.
Constanze Rémi, Leiterin des Kompetenzzentrums Palliativpharmazie am LMU Klinikum München, beschreibt damit ein strukturelles Problem. Off-Label-Use meint nicht nur eine andere Erkrankung als in der Zulassung. Auch abweichende Dosierungen, Verabreichungswege, Behandlungsdauern oder Arzneimittelmischungen können darunterfallen.
Gerade am Lebensende entstehen solche Situationen regelmäßig. Manche Patientinnen und Patienten können nicht mehr schlucken, andere benötigen eine sehr niedrige Dosis oder eine Kombination, die in dieser Form nie zugelassen wurde. Gleichzeitig sind klinische Studien in kleinen, schwer erkrankten und heterogenen Patientengruppen schwierig. Für Hersteller besteht zudem oft wenig wirtschaftlicher Anreiz, etablierte Wirkstoffe nachträglich für zusätzliche palliative Anwendungen zulassen zu lassen.
Das deutsche Erstattungssystem bildet diese Realität nur teilweise ab. Die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses führt einzelne erstattungsfähige Anwendungen auf. Außerhalb solcher Regelungen kommt eine Kostenübernahme im Einzelfall nur unter engen Voraussetzungen infrage, etwa bei einer schweren Erkrankung, fehlender zugelassener Therapiealternative und einer begründeten Aussicht auf Nutzen. Wer vor jeder dringlichen Behandlung einen separaten Antrag stellen müsste, könnte die notwendige Symptomkontrolle kaum rechtzeitig gewährleisten.
Einfach ignorieren lässt sich die Unsicherheit jedoch nicht. Behandlungsteams müssen Nutzen, Risiken und Alternativen nachvollziehbar abwägen, die Entscheidung dokumentieren und Betroffene oder Angehörige verständlich aufklären. Besonders bei schwacher Datenlage gewinnen pharmakologische Expertise, Nebenwirkungsbeobachtung und eine klare Verantwortlichkeit an Bedeutung.
Unter Leitung von Rémi hat das Münchner Kompetenzzentrum deshalb mit Fachleuten aus Medizin, Pharmazie, Pflege, Patientensicherheit und Selbstverwaltung strukturierte Therapieempfehlungen entwickelt. Die frei zugängliche Datenbank pall-OLU bündelt konsentierte Hinweise zu einzelnen Wirkstoffen und soll Entscheidungen transparenter und sicherer machen. Einen automatischen Erstattungsanspruch schafft sie nicht.
Für Krankenkassen und Kliniken könnten solche strukturierten Empfehlungen dennoch zu einer gemeinsamen Entscheidungsgrundlage werden. Sie ersetzen weder hochwertige Studien noch die Prüfung des Einzelfalls, machen aber sichtbar, wo Fachkonsens besteht, welche Risiken dokumentiert sind und an welchen Stellen Evidenz gezielt ergänzt werden muss.
Für das Gesundheitssystem liegt darin ein wichtiger Ansatz: Kuratierte Evidenz kann wiederkehrende Einzelfallprüfungen standardisieren, Unterschiede zwischen Einrichtungen verringern und neue Sicherheitsdaten sichtbar machen. Dauerhaft lösen lässt sich das Problem aber erst, wenn Wissensinfrastruktur und Erstattungsregeln besser zusammenspielen – beispielsweise durch klarere, regelmäßig aktualisierte Anwendungskorridore und praktikable Verfahren für zeitkritische Fälle.
Einordnung
Off-Label-Use in der Palliativmedizin ist kein Randphänomen, sondern eine Folge von Zulassungslücken und besonderen Versorgungsbedürfnissen. Digitale Empfehlungen können die Behandlungsqualität stärken; ohne verlässlichere Erstattungswege bleibt der bükratische Konflikt jedoch bei Teams, Krankenkassen und schwer kranken Menschen hängen.











