Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) fordert eine systematische Rolle der Arbeitsmedizin bei Prävention und Gesundheitsreformen. Im Zentrum stehen verbindliche Schnittstellen zu Haus- und Facharztpraxen, Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen. Beim Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) verlangt der Verband eine Gleichstellung mit anderen Ärzten.
Arbeitsmedizin erreicht Beschäftigte unmittelbar in ihrem beruflichen Umfeld und kann arbeitsbedingte Risiken, chronische Erkrankungen oder drohende Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit früh erkennen. Nach Angaben der beteiligten Fachverbände arbeiten in Deutschland mehr als 9.000 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. Ihr Potenzial als Verbindung zwischen Prävention, Behandlung und Wiedereingliederung werde bislang nicht ausreichend genutzt.
Der Regierungsentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) erweitert bereits ihre Rechte: Betriebsärzte sollen künftig eigene Befunde, Diagnosen, Therapieinformationen, Früherkennungsuntersuchungen und Behandlungsberichte in die ePA einstellen können. Für ihren Zugriff bleibt jedoch eine ausdrückliche Einwilligung des Versicherten erforderlich. Die standardmäßige Zugriffsfrist beträgt drei Tage; für viele andere ärztliche Leistungserbringer sind 90 Tage vorgesehen.
Drei arbeitsmedizinische Verbände fordern deshalb ein Opt-out-Modell wie in der Regelversorgung, vollständige Lese- und Schreibrechte sowie eine Verlängerung auf 90 Tage. Die kurze Frist erschwere etwa die Dokumentation, wenn Laborergebnisse erst nach einem Untersuchungstermin vorliegen. Zusätzlich sollen alle Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischer Vorsorge ohne gesonderte Zugriffshürden nutzbar werden.
Ein konkretes Anwendungsfeld ist die Lungenkrebs-Früherkennung. Der VDBW setzt sich gemeinsam mit der Deutschen Krebshilfe dafür ein, entsprechend qualifizierte Arbeitsmediziner verbindlich einzubeziehen. Sie kennen berufliche Expositionen und können Personen erreichen, die hausärztliche Angebote selten nutzen. Ähnliche Übergänge sind bei Rehabilitation, chronischen Erkrankungen und stufenweiser Wiedereingliederung relevant.
Mehr ePA-Zugriff für Betriebsärzte bedeutet allerdings keinen Zugriff des Arbeitgebers auf Gesundheitsdaten. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch im Betrieb. Für die Akzeptanz wird entscheidend sein, dass ePA-Anwendungen diese Trennung sichtbar machen und Beschäftigte Zugriffe, Dauer und Dokumente nachvollziehbar steuern können.
Für Anbieter arbeitsmedizinischer Software entsteht damit ein Integrationsmarkt. Benötigt werden standardisierte Schnittstellen zur Telematikinfrastruktur, rollenbasierte Berechtigungen, revisionssichere Protokolle und interoperable Dokumente. Kliniken und Praxen wiederum brauchen verlässliche Übergaben, damit Befunde nicht erneut erhoben werden und Verantwortlichkeiten klar bleiben.
Das GeDIG befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Die geforderte Verlängerung der Zugriffsdauer und der Wechsel vom Opt-in zum Opt-out sind bislang Verbandspositionen, keine beschlossene Rechtslage.
Einordnung: Arbeitsmedizin kann Versorgungslücken schließen, weil sie Menschen in einem großen Präventionssetting erreicht. Eine stärkere digitale Einbindung überzeugt aber nur, wenn medizinischer Nutzen, Datenschutz und die Unabhängigkeit vom Arbeitgeber technisch wie rechtlich klar abgesichert sind.











