Das US-Heimatschutzministerium (DHS) hat am Mittwoch, dem 30. September 2026, Berufung gegen eine einstweilige Verfügung eingelegt, die ihm untersagt, die Aufenthaltsdauer internationaler Studierender und Postdocs auf vier Jahre zu begrenzen. Es will, dass das Berufungsgericht des First Circuit die Verfügung aufhebt. Der Streit entscheidet mit darüber, wie leicht sich die US-Forschung, auch in der Biomedizin, ausländische Fachkräfte sichern kann. Die Angaben stammen aus einer STAT-Meldung vom 1. Oktober 2026 und weiteren Berichten und sind übersetzt.
Bislang dürfen Inhaber der Visa F-1 (Studierende) und J-1 (Austauschbesucher) für die Dauer ihres Programms bleiben („duration of status“). Das DHS hat diese Regel im Juli 2026 abgeschafft und durch feste Aufenthaltsfristen von höchstens vier Jahren ersetzt; die Neuregelung sollte am 15. September 2026 in Kraft treten. Das DHS begründet das mit Betrugsprävention: Die bisherige Praxis begünstige Betrug. Wer länger bleiben will, muss Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde USCIS beantragen. Zudem sinkt die Frist nach Programmende von 60 auf 30 Tage, und Doktoranden brauchen für einen Wechsel von Forschungsschwerpunkt oder Hochschule eine Genehmigung.
Warum die Forschung klagt
Ein Bündnis akademischer Verbände klagte mit dem Argument, das DHS habe die Vorgaben für den Erlass neuer Vorschriften verletzt und gefährde die wissenschaftliche Spitzenstellung der USA. Richter Dennis Saylor in Massachusetts gab dem am 14. September 2026 per einstweiliger Verfügung statt: Die Kläger würden wahrscheinlich obsiegen, weil das DHS Kosten und Nutzen nicht ausreichend geprüft, Alternativen nicht erwogen und auf Stellungnahmen nicht angemessen geantwortet habe. Auch den Zusammenhang zwischen Regel und den genannten Zielen sah er als unzureichend belegt. Ein Statustermin war für den 2. Oktober angesetzt. Die Verfügung ist vorläufig; das Verfahren geht weiter.
Der Forschungsverband FASEB warnt, die Regel erhöhe den Verwaltungsaufwand für Einrichtungen und erschwere es, internationale Talente für die US-Biomedizin zu gewinnen und zu halten.
Einordnung: Bis das Berufungsgericht entschieden hat, bleibt die Rechtslage offen; die Verfügung kann gekippt werden. Forschungseinrichtungen, Biotech- und Health-Tech-Firmen mit internationalen Teams sollten Szenarien mit und ohne Vier-Jahres-Grenze durchspielen.











