Politik & Markt

US-Visaregel: J-1-Ärzte brauchen nach vier Jahren einen Verlängerungsantrag

Das Heimatschutzministerium beendet die Aufenthaltsdauer nach Programmlänge; für Kliniken mit internationalen Assistenzärzten entsteht ein zusätzlicher Verwaltungsschritt.

By Christian KloewerPosted 20. Juli 2026

Das US-Heimatschutzministerium (DHS) hat am 16. Juli 2026 eine Regel finalisiert, die das Prinzip der „Duration of Status“ für Inhaber bestimmter Visa beendet, darunter das J-1-Visum für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Die Regel soll am 15. September 2026 in Kraft treten (aus dem Englischen übersetzt und zusammengefasst).

Bisher durften Inhaber von F-, J- und I-Visa so lange bleiben, wie ihr Programm dauerte. Künftig gilt: J-1-Inhaber dürfen für die Dauer ihres genehmigten Programms einreisen, höchstens aber für vier Jahre. Wer länger bleiben muss, stellt einen Verlängerungsantrag (Extension of Stay). Er kann bis zu vier weitere Jahre plus 30 Tage umfassen, darf aber die ursprüngliche Programmlänge nicht überschreiten. Das DHS empfiehlt, den Antrag im Zeitraum von sechs Monaten vor Ablauf des bisherigen Aufenthalts zu stellen.

Wer mit rechtzeitigem Antrag auf die Entscheidung wartet, darf bis zu 240 Tage nach Ablauf des J-1-Status weiterarbeiten. Personen, die schon unter dem alten Prinzip im Land sind, können bis zum Ende ihres Programms bleiben, längstens vier Jahre ab Inkrafttreten, ohne einen Antrag zu stellen.

Für die Versorgung ist die Regel relevant, weil etwa jeder zehnte Arzt in einer Facharztweiterbildung (Residency) oder Spezialisierung (Fellowship) in den USA mit einem J-Visum arbeitet. Viele Weiterbildungsprogramme dauern länger als vier Jahre. Die American Hospital Association hatte schon im Entwurfsverfahren Bedenken zu den Folgen für Weiterbildungsprogramme vorgetragen.

Einordnung: Die Regel schafft für Kliniken und Ärztinnen in längeren Programmen einen zusätzlichen Verwaltungsschritt, der Zeit und Planung kostet. Wie sie sich in der Praxis auswirkt, hängt von den Bearbeitungszeiten der Anträge ab und zeigt sich erst nach dem Inkrafttreten.

Christian Kloewer

Christian Kloewer

Tech & Startups

Christian Kloewer schreibt bei MIDO Health über Health-Tech, Startups und Finanzierungen. Er kommt aus der Kommunikation und dem Digitalgeschäft und liest Gründungen im Gesundheitswesen mit dem Blick des Machers: Was löst das Produkt, wer bezahlt dafür, und trägt das Modell?

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