US-Bundesbeschäftigte wehren sich gegen den Wegfall der Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Behandlungen. Fünf Betroffene haben eine Sammelbeschwerde bei der Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) eingereicht, der US-Behörde für Gleichbehandlung im Arbeitsleben. Anlass ist der Ausschluss, der mit dem Planjahr 2026 in Kraft tritt (aus dem Englischen übersetzt und zusammengefasst).
Die Personalbehörde OPM hatte die Regel am 15. August 2025 mitgeteilt. Sie gilt für die Krankenversicherungsprogramme FEHB und PSHB, über die Bundesbedienstete, Postangestellte und ihre Familien versichert sind, unabhängig vom Alter. Ausgeschlossen sind hormonelle und chirurgische Maßnahmen zur Veränderung von Geschlechtsmerkmalen. Die Versicherer sollen entsprechende Leistungserbringer auch nicht mehr in ihren Verzeichnissen führen. Als Grundlage nennt OPM zwei Dekrete des Präsidenten vom 20. und 28. Januar 2025.
Es gibt Ausnahmen: Wer bereits wegen einer diagnostizierten Geschlechtsdysphorie in Behandlung ist, kann im Einzelfall die weitere Kostenübernahme beantragen. Beratung durch zugelassene Fachkräfte bleibt erstattungsfähig, ebenso Hormonpräparate, die nicht der Transition dienen, etwa bei künstlicher Befruchtung, Endometriose oder Krebstherapie.
Einer der fünf Beschwerdeführer ist Beschäftigter im Gesundheitsministerium HHS. Er benötigt eine Korrektur nach einer Brustoperation und weiter Hormontherapie. Für die Ausnahmeregelung müsste er einen Antrag stellen. Weil er wegen anderer Änderungen den Versicherer wechseln muss, könnte er dafür nach eigener Darstellung in der Beschwerde nicht mehr infrage kommen. Wie viele Versicherte insgesamt betroffen sind, nennen die vorliegenden Angaben nicht.
Einordnung: Der Fall zeigt, wie stark Arbeitgeberpolitik den Leistungskatalog einer Versicherung steuert: Über OPM legt der Bund fest, was die Versicherer in den Bundesprogrammen erstatten. Ob die Beschwerde etwas an der Regel ändert, ist offen.











