Health-Tech

SPD kündigt Nachbesserungen an Pflegereform an

Vor der ersten Lesung wächst der Druck, Eigenanteile zu begrenzen und Leistungskürzungen zu verhindern

By Dr. med. Alvar MollikPosted 22. Oktober 2026

Die SPD-Bundestagsfraktion will den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz im parlamentarischen Verfahren nachbessern. Im Mittelpunkt stehen eine wirksamere Begrenzung der Eigenanteile, der Schutz zentraler Pflegeleistungen und eine dauerhafte Entlastung der Kommunen bei der Hilfe zur Pflege. Damit ist vor der für den 5. November geplanten ersten Lesung offen, welche Teile des Kabinettsentwurfs den Bundestag unverändert passieren.

Der Entwurf soll die soziale Pflegeversicherung kurzfristig stabilisieren, ohne den allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent anzuheben. Stattdessen steigt zum 1. Januar 2027 der allein von Kinderlosen getragene Zuschlag um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent. Außerdem werden die Beitragsbemessungsgrenze angehoben und Arbeitgeberbeiträge auf Minijobs eingeführt. Ab 2028 ist ein Zuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern vorgesehen, allerdings mit Ausnahmen.

Auf der Leistungsseite bündelt die Reform bisher getrennte Ansprüche in neuen Budgets. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 sollen ein Sozialraumbudget für niedrigschwellige Hilfen und ein Überbrückungsbudget für akute Ausfälle erhalten. Hinzu kommen ein Anspruch auf fachliche Pflegebegleitung und ein digitales Pflege-Cockpit der Kassen, das Ansprüche, Anträge und verfügbare Angebote übersichtlicher machen soll. Pflegeeinrichtungen sollen zugleich mehr Spielraum für technische und digitale Lösungen bekommen.

Gerade diese Neuordnung bleibt politisch umstritten. Kritiker befürchten, dass der Wegfall eigenständiger Leistungen wie der Verhinderungspflege oder bestimmter Pflegehilfsmittel den Zugang erschwert. Zwei SPD-geführte Länder verlangen deshalb, Leistungseinschränkungen zurückzunehmen und die Belastung Pflegebedürftiger strukturell zu begrenzen. Die SPD-Fraktion unterstützt diese Stoßrichtung und fordert zusätzlich einen gerechteren Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung.

Für Kommunen ist der Konflikt besonders relevant. Wenn steigende Heimkosten nicht durch die Pflegeversicherung und eigene Mittel gedeckt werden, wächst der Aufwand für die Hilfe zur Pflege. Ohne einen Mechanismus gegen steigende Eigenanteile kann die Reform deshalb zwar die Kassen stabilisieren, zugleich aber Kosten auf Pflegebedürftige und kommunale Haushalte verschieben.

Einordnung

Das Gesetz ist bislang eher ein Stabilisierungs- als ein abschließendes Strukturpaket. Für Kassen, Anbieter und Digital-Health-Unternehmen schafft es neue Aufgaben rund um Budgetverwaltung, Beratung und digitale Versichertenservices. Zugleich bleibt der wirtschaftliche Rahmen unsicher, solange Eigenanteile, Leistungsumfang und der Ausgleich zwischen den Versicherungssystemen offen sind. Eine Expertenkommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für die langfristige Finanzierung vorlegen; weitere Reformschritte könnten ab Juli 2027 folgen. Bis dahin entscheidet das parlamentarische Verfahren, ob aus der Neuordnung ein tragfähiger Versorgungsumbau oder vor allem eine kurzfristige Finanzreparatur wird.

Dr. med. Alvar Mollik

Dr. med. Alvar Mollik

Medizin

Dr. med. Alvar Mollik ist HNO-Facharzt, Gründer von Mindful Doctor und Herausgeber des Buches „Mindful Doctor“. Bei MIDO Health schreibt er über Medizin, Versorgung und die Frage, wie Ärztinnen und Ärzte in einem sich wandelnden System gesund führen können.

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