Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) fordert, digitale Lösungen systematisch in das geplante Primärversorgungssystem einzubinden und privatwirtschaftliche Innovationskraft zu nutzen. In einem Positionspapier schlägt der Verband eine Patient Journey vor, einen Weg der Patientinnen und Patienten durch das Gesundheitssystem, der auf digitalen Angeboten aufbaut. Digitale Lösungen seien keine Ergänzung, sondern Grundvoraussetzung, um das System zu realisieren.
Was die Regierung plant
Der Koalitionsvertrag sieht ein Primärversorgungssystem vor: Hausärztinnen und Hausärzte steuern den Zugang zu Fachärzten, ergänzt um eine digitale Ersteinschätzung und eine Termingarantie. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) startete am 27. Januar 2026 einen Dialogprozess mit Ärzteschaft und Krankenkassen. Ein erster Gesetzentwurf ist für den Sommer 2026 geplant, spürbar umgesetzt werden soll das System bis 2028.
Drei digitale Bausteine stehen im Zentrum: ein verlässliches digitales oder telefonisches Ersteinschätzungsverfahren, die elektronische Überweisung und eine elektronische Terminvergabe mit Terminzusagen innerhalb eines von den Hausärzten festgelegten Zeitraums. Hinzu kommen neue Gesundheitsberufe nach dem Vorbild der Advanced Practice Nurses (Pflegefachkräfte mit erweiterten Kompetenzen). Offen ist die Finanzierung der Rufnummer 116117, die bislang aus Honoraren der Ärzte getragen wird.
Das Risiko: Die Hausarztpraxis ist selbst Engpass
Der SVDGV verweist auf das Kernproblem: Es fehlt hausärztlicher Nachwuchs, und viele Patientinnen und Patienten sind bereits heute nicht an eine Hausarztpraxis angebunden. Ohne Entlastung könnte das System den Zugang zur Versorgung zusätzlich erschweren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung verweist darauf, dass sich nach ihrer Einschätzung bereits rund 70 Prozent der Patienten zuerst an die Hausarztpraxis wenden.
Der SVDGV erinnert an den seit Jahren geforderten Grundsatz „digital vor ambulant vor stationär“, der aus Sicht des Verbandes hochaktuell bleibt.
Einordnung
Für Hersteller von Ersteinschätzungs-, Termin- und Telemedizinlösungen entscheidet sich im Gesetzgebungsverfahren, ob sie als Infrastruktur oder als Zusatzangebot behandelt werden. Der Verband argumentiert in eigener Sache, die Logik ist aber nachvollziehbar: Ein Lotsensystem ohne digitale Steuerung verschiebt Wartezeiten nur. Praxen sollten beobachten, wer die Ersteinschätzung betreibt und wie sie vergütet wird.











