Vier Jahre nach Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) fordern elf Verbände eine Neuausrichtung der Regeln. Ihr Befund, in einer gemeinsamen Mitteilung vom 15. Dezember 2025 über den Branchenverband BVMed verbreitet: DiGA hätten sich als wirksam und patientenorientiert bewährt, der Ordnungsrahmen werde dem aber nicht gerecht. Die Verbände warnen, der Markt drohe zu stagnieren, bevor sein Versorgungspotenzial gehoben ist.
DiGA sind zertifizierte Apps, die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten verschreiben und die gesetzliche Kassen erstatten. Die Rahmenvereinbarung, 2021 von der Schiedsstelle festgelegt, regelt Preisfindung und Verfahren. Sie sollte Planungssicherheit schaffen, sei aber von Überregulierung, komplexen Verfahren und einer Preislogik geprägt, die Innovation nicht abbilde, so die Verbände.
Drei Forderungen
Preise: Die Vergütung soll den tatsächlichen Mehrwert abbilden, mit Blick auf Innovationsgrad, Indikation und Versorgungsnutzen. Pauschale gesetzliche Preisgrenzen lehnen die Verbände ab.
Bürokratie: Überflüssige Auflagen sollen fallen, genannt werden Zwei-Faktor-Pflichten und die AbEM-Regeln, die anwendungsbegleitende Erfolgsmessung. Sie gilt ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend; mindestens 20 Prozent der Vergütung hängen dann an gemessenen Ergebnissen.
Zugang: Verschreiben und Einlösen sollen einfacher werden, um Nutzung und Vertrauen zu stärken.
Die Kostenträger sehen es anders. Nach den Daten, die bis Ende 2024 reichen, gaben die gesetzlichen Kassen 2024 rund 234 Millionen Euro für DiGA aus. Der durchschnittliche Herstellerpreis, den Anbieter im ersten Jahr selbst setzen, lag bei 541 Euro, der später vergütete Betrag im Schnitt bei 226 Euro. Die Kassen kritisieren zudem, dass nur ein Teil der DiGA bei der Aufnahme einen Nutzen belegt habe. Diese Zahlen entstammen den Kassen und sind unter Herstellern umstritten.
Bemerkenswert ist, dass beide Seiten dieselben Daten lesen. Die Hersteller betonen Aktivierungsquote und Versorgungslücken, die Kassen betonen Preissprung und Nutzenbelege.
Einordnung
Für Gründer ist die Botschaft zweigeteilt: Der Markt ist da, aber das Erstattungsmodell bleibt politisch umkämpft. Wer in Deutschland eine DiGA plant, sollte die Preisfindung als Risiko behandeln, nicht als Konstante. Ob eine Reform „der zweiten Generation“ kommt, entscheidet nicht die Branche, sondern Bundesgesundheitsministerium und Selbstverwaltung. Die Verbände liefern zunächst eine Verhandlungsposition, keine Lösung.











