Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen. Der Beitragssatz soll 2027 bei 3,6 Prozent bleiben. Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt zum 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent, für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner ist ein Zuschlag von 0,52 Punkten geplant. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro im Monat statt wie ursprünglich vorgesehen um 1.000 Euro.
Die Finanzierung bleibt unklar: Für 2026 wird ein Defizit von rund 4,4 Milliarden Euro erwartet, für 2027 von 7,6 Milliarden Euro. Woher das Geld kommen soll, blieb zunächst offen. Gesundheits- und Finanzministerium stehen laut Regierung im Austausch.
Die Streitpunkte hat die Koalition ausgelagert. Eine Expertenkommission soll in der kommenden Woche beauftragt werden und bis Ende Januar 2027 erste Vorschläge vorlegen, unter anderem zum Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, einschließlich einer verfassungsrechtlichen Prüfung. Gesundheitsminister Carsten Linnemann will den Entwurf einer weiteren Strukturreform im Frühjahr 2027 ins Kabinett bringen, damit sie zum 1. Juli 2027 beginnen kann.
Inhaltlich sieht der Entwurf unter anderem eine Beteiligung der Länder an den Investitionskosten vor, um Eigenanteile zu senken, außerdem mehr Kurzzeitpflegeplätze, eine stärkere Prüfung von Reha in der Begutachtung und eine Weiterentwicklung des Pflegevorsorgefonds. Rentenpunkte für pflegende Angehörige werden nicht gekürzt. Auch das Begutachtungsinstrument soll zielgenauer werden.
Die Reaktionen sind gemischt. Die SPD sieht die schlimmsten Leistungskürzungen verhindert, spricht aber von Stabilisierung statt Reform. Die Grünen werfen der Koalition vor, Strukturfragen erneut in eine Kommission zu verschieben. Der GKV-Spitzenverband nennt den Kompromiss ein gutes Zeichen, bemängelt aber eine einseitige Belastung von Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden. Der Verband der Privaten Krankenversicherung begrüßt, dass Privatversicherte nicht zur Finanzierung herangezogen werden. Die Techniker Krankenkasse mahnt schnelle Klarheit zur Lücke an.
Einordnung: Das Gesetz stabilisiert die Beiträge für 2027, ohne die Lücke zu schließen. Für Anbieter von Pflegetechnik und Digitalisierung hängt viel an der Kommission und am Zeitplan bis Juli 2027. Förderpläne für die Digitalisierung der Pflege aus dem Referentenentwurf des Ministeriums, darunter 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen, sind im Kabinettsbeschluss nicht belegt; ob sie unverändert gelten, ist offen.











