Die Bundesregierung will das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Rahmen der Notfallreform an rund zwölf Stellen ändern. Für Anbieter Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) ist vorgesehen, dass die Vergütung sinkt, wenn Nutzerinnen und Nutzer nach vier Wochen abbrechen; zudem soll eine Quote der Nutzungsabbrüche erhoben werden. Es handelt sich um eine erste Übersicht, die derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt wird. Genaue Formulierungen und die Gegenfinanzierung sind noch nicht bekannt.
In der Psychotherapie sollen die künftig wieder extrabudgetär vergüteten Leistungen ausgeweitet werden, darunter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie Akutbehandlungen schwer psychisch kranker Menschen. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll ausarbeiten, wie die Dringlichkeit einer Behandlung festgestellt wird. Bei begonnenen Behandlungen sollen in der Honorarverteilung keine Mengenbegrenzungen gelten dürfen. Der Fixkostendegressionsabschlag bei Haus- und Kinderarztpraxen wird wieder gestrichen, Preisminderungen bei Fallzahlausweitungen entfallen damit.
Für Krankenhäuser ist insgesamt eine Entlastung von 550 Millionen Euro vorgesehen. Der Zuschlag für spezielle Vorhaltungen an Unikliniken soll 2027 um 100 Millionen Euro steigen, und ab 2027 sollen die Häuser per Rechnungszuschlag insgesamt 450 Millionen Euro erhalten. Der bisherige Rechnungszuschlag läuft Ende Oktober 2026 aus. Eine weitere Prüfquotenklasse sieht eine Quote von 1 Prozent vor, wenn mindestens 90 Prozent der Abrechnungen eines Hauses unbeanstandet bleiben.
Bei Heil- und Hilfsmitteln sollen die Ausschreibungen der Krankenkassen wieder eingeführt werden, dazu kommt ein befristeter Rechnungsabschlag von drei Prozent in den Jahren 2027 und 2028. Neu ist eine apothekenbezogene Ausschreibung für Zytostatika. Die Verwaltungskosten der Kassen sollen um einen weiteren Prozentpunkt begrenzt werden, und Versicherte sollen wieder schriftlich oder digital über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informiert werden. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) soll zusätzliche Aufgaben und ein beschränktes Selbstbefassungsrecht erhalten.
Die Änderungsanträge werden am 7. Oktober in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses beraten. Der Ausschuss soll die Notfallreform am 14. Oktober beschließen, der Bundestag möglicherweise am 15. oder 16. Oktober abstimmen. Der Zeitplan richtet sich nach dem Schätzerkreis, der am 14. und 15. Oktober den durchschnittlichen Zusatzbeitrag berechnet.
Einordnung: Für DiGA-Hersteller wäre eine Abbruchquote mit Vergütungsabschlag ein neuer wirtschaftlicher Faktor neben dem Nachweis des Nutzens. Wie scharf er ausfällt, hängt von Formulierungen ab, die erst noch vorgelegt werden müssen.











