Moritz Hennemann hat am 1. Oktober sein Amt als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) angetreten. Der 41-jährige Rechtswissenschaftler aus Freiburg war im Juni vom Bundestag gewählt worden. Er folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die sich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zurückgezogen hat.
Was die Behörde macht
Der BfDI ist eine eigenständige oberste Bundesbehörde mit gut 380 Beschäftigten und Sitz in Bonn. Sie kontrolliert Bundesbehörden sowie Finanz- und Telekommunikationsunternehmen. In den vergangenen Jahren hat auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen an Gewicht gewonnen. Bei Verstößen kann die Behörde Verwarnungen oder Verbote aussprechen und Bußgelder verhängen. Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos an sie wenden; aufgedeckte Missstände veröffentlicht der BfDI in einem jährlichen Bericht.
Für Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen und Betreiber zentraler Infrastruktur ist diese Aufsicht relevant: Wer Daten für Bundesbehörden oder gesetzliche Krankenkassen verarbeitet, hat es regelmäßig mit dem BfDI zu tun.
Der neue Amtsinhaber
Hennemann studierte in Heidelberg, Krakau, Freiburg und Oxford und arbeitete nach dem juristischen Referendariat zunächst als Rechtsanwalt. Seit 2020 hatte er den Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht an der Universität Passau inne. 2023 wechselte er an die Universität Freiburg auf den Lehrstuhl für Zivilrecht mit Schwerpunkten im Informations-, Medien- und Internetrecht. Seit 2025 war er nebenbei Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe im Bereich Presse- und Äußerungsrecht.
Hennemann nannte es „eine große Ehre“, das Amt zu übernehmen. „Datenschutz und Informationsfreiheit dienen den Bürgerinnen und Bürgern – und sind für unser Gemeinwesen unverzichtbar“, sagte er. Sein Anspruch sei es, beide Rechte angemessen zu schützen, „zugunsten jedes Einzelnen und der digitalen Souveränität unseres Landes“.
Einordnung
Mit Hennemann übernimmt ein Datenrechtler, der die Materie wissenschaftlich und als Praktiker kennt. Welche Schwerpunkte er im Gesundheitsbereich setzt, hat er in seiner Antrittsäußerung nicht gesagt; Aussagen dazu wären Spekulation. Für Health-Tech-Unternehmen gilt, dass die Aufsicht personell stabil bleibt, die Kontaktaufnahme früh in der Produktentwicklung aber nach wie vor sinnvoller ist als eine nachträgliche Beanstandung.











