Die US-Zollbehörde verschiebt neue elektronische Einfuhrvorgaben für internationale Postsendungen um 90 Tage auf den 20. Januar 2027. Damit sinkt vorerst das Risiko, dass Lieferungen günstiger verschreibungspflichtiger Medikamente aus Kanada und anderen Ländern abrupt stocken. Eine Legalisierung persönlicher Arzneiimporte ist der Aufschub jedoch nicht.
Betroffen ist das neue Verfahren „Entry Type 13“. Internationale Postsendungen, die Zöllen oder der Aufsicht einer weiteren Bundesbehörde unterliegen, müssen damit elektronisch im Zollsystem angemeldet werden; je nach Wert und Art der Ware kann stattdessen eine formelle Einfuhranmeldung nötig sein. Für Medikamente sind besonders Angaben zum Inhalt, zur Herkunft und zum Empfänger relevant. Die zusätzliche Abwicklung über spezialisierte Dienstleister, Bürgschaften und Gebühren könnte kleine Sendungen verteuern oder für Versender unwirtschaftlich machen.
Der Hintergrund ist eine breitere Verschärfung des US-Einfuhrregimes. Die Zollbefreiung für Sendungen bis 800 Dollar ist im internationalen Postverkehr bereits seit August 2025 ausgesetzt; eine im Juni 2026 veröffentlichte Regel verankerte dies zusätzlich im Zollrecht. Das neue Verfahren soll die verbliebene Abwicklungslücke mit strukturierten Daten, besserer Nachverfolgbarkeit und korrekter Abgabenerhebung schließen. Die Fristverlängerung zeigt zugleich, dass Händler, Logistiker und Zollbroker ihre Systeme und Prozesse noch nicht ausreichend angepasst hatten.
Für Patienten bleibt die Rechtslage heikel. Die meisten im Ausland vertriebenen verschreibungspflichtigen Medikamente gelten in den USA als nicht zugelassen, selbst wenn der Wirkstoff bekannt ist. Ihre persönliche Einfuhr ist grundsätzlich rechtswidrig; die Arzneimittelaufsicht kann lediglich im Einzelfall auf eine Durchsetzung verzichten. Auch eine Menge für bis zu 90 Tage ist deshalb kein automatischer Rechtsanspruch und schützt eine Sendung nicht vor Zurückweisung.
Die wirtschaftliche Motivation ist erheblich. Einer Untersuchung aus dem Jahr 2020 zufolge bezogen rund 2,3 Millionen Menschen in den USA regelmäßig Medikamente aus dem Ausland. In einem dokumentierten Einzelfall kostete eine 90-Tage-Lieferung eines Blutverdünners in den USA 486 Dollar, aus Kanada einschließlich Versand dagegen 57 Dollar. Solche Beispiele sind keine allgemeinen Marktpreise, zeigen aber die Größenordnung möglicher Preisunterschiede.
Davon zu trennen sind staatlich kontrollierte Importprogramme nach Section 804. Florida und Colorado besitzen dafür bundesrechtliche Genehmigungen, hatten zum Berichtszeitpunkt aber noch keine Medikamente eingeführt. Diese Programme verlangen geprüfte Lieferketten und Produktkontrollen; sie schaffen keinen Freibrief für individuelle Onlinebestellungen.
Für internationale Versandapotheken und Logistikplattformen wird Datenqualität damit zum Marktzugangsfaktor. Versicherer, Apotheken und Hersteller in den USA müssen zugleich mit Patienten rechnen, die bei Lieferausfällen wieder in den teureren Binnenmarkt gedrängt werden.
Einordnung: Der Aufschub verhindert kurzfristig einen operativen Bruch, löst aber das strukturelle Problem nicht. Solange große Preisunterschiede auf eine rechtlich unsichere Einfuhrpraxis treffen, bleibt Arzneimittelzugang auch eine Frage von Zolltechnik und Plattform-Compliance.











