Union und SPD haben den Entwurf eines Zuckergetränkesteuergesetzes vorgelegt: Eine gestaffelte Verbrauchssteuer soll am 1. Juli 2027 greifen. Für das Jahr 2027 rechnet der Entwurf mit Einnahmen von 945 Millionen Euro, ab 2028 mit rund 1,2 Milliarden Euro jährlich. Das knapp 60 Seiten lange Papier wird noch mit den Ministerien und den Ländern abgestimmt, bevor Kabinett und Bundestag damit befasst werden.
Steuerpflichtig sind Softdrinks, Eistee und gezuckerte Säfte ab 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter, außerdem Konzentrate und Sirupe, aus denen sich solche Getränke herstellen lassen. Die Abgabe steigt mit dem Zuckergehalt: 26 Cent ab 5 bis unter 7 Gramm, 32 Cent ab 7 bis 10 Gramm und 38 Cent ab 10 Gramm. Steuerfrei bleiben reine Fruchtsäfte und Schorlen ohne Zuckerzusatz, alkoholfreier Wein und alkoholfreies Bier sowie Nahrungsergänzungsmittel und Erzeugnisse, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen. Süßstoffgetränke und Pflanzendrinks, die in einem früheren Eckpunktepapier noch auftauchten, sind nach den Angaben im Entwurf nicht erfasst.
Als Ziel nennt der Entwurf zusätzliche Einnahmen für den Haushalt und Anreize für die Hersteller, ihre Rezepturen zu ändern. Das Vorbild ist die britische Softdrink-Abgabe. Die Einnahmen sollen die geringere Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds gegenfinanzieren. Das Gesetz soll unbefristet gelten und binnen fünf Jahren evaluiert werden.
Die erwarteten Einnahmen liegen deutlich über früheren Zahlen: Die Finanzkommission Gesundheit war von 450 Millionen Euro jährlich ab 2028 ausgegangen, im Sommer war von rund 650 Millionen Euro pro Jahr die Rede. Die Kommission hatte zudem eine längere Übergangsfrist empfohlen.
Der Entwurf beziffert den Pro-Kopf-Konsum gezuckerter Getränke auf 90 bis 100 Liter im Jahr und die jährlichen Brutto-Versorgungskosten durch ihren Konsum auf etwa 3,5 Milliarden Euro. Der AOK-Bundesverband nennt die Steuer einen Meilenstein für die Präventionspolitik, erwartet aber geringere Einnahmen, weil Hersteller Zucker reduzieren dürften. In Großbritannien enthielten inzwischen neun von zehn Softdrinks weniger als fünf Gramm Zucker. Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten begrüßt das Ende der Hängepartie. Widerstand kommt aus der Wirtschaft, aus Teilen der Unionsfraktion und von mehreren Bundesländern.
Einordnung: Der Entwurf macht aus der Debatte erstmals konkrete Zahlen und Stufen. Ob die Steuer so kommt, entscheidet sich in der Abstimmung mit Ländern und Fraktionen. Die Einnahmeprognose ist zugleich ein Widerspruch im Konzept: Je erfolgreicher die Reformulierung, desto kleiner die Einnahmen.











