Die Bundesländer fordern das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, zügig ein Gesetz zur Krisenvorsorge im Gesundheitswesen vorzulegen. Andreas Philippi (SPD), Niedersachsens Gesundheitsminister und in diesem Jahr Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), verlangt, der Bund müsse „zentrale Befugnisse, Abläufe und Ressourcen“ im Krisenfall festschreiben. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte den Entwurf auf dem Krankenhausgipfel und im Gesundheitsausschuss angekündigt; er sei „in den allerletzten Zügen“.
Das Vorhaben, das Gesundheitssicherstellungsgesetz, hat eine längere Vorgeschichte: Schon Linnemanns Vorgängerin Nina Warken (CDU) wollte im Sommer einen ersten Entwurf vorlegen. Federführend ist das BMG, beteiligt sind das Verteidigungs- und das Innenministerium. Ziel ist, das Gesundheitswesen auf einen Bündnisfall vorzubereiten, in dem neben der Zivilbevölkerung auch verletzte Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Staaten zu versorgen wären. In Planungen des BMG ist von bis zu 1.000 Patientinnen und Patienten täglich die Rede.
Die Länder verweisen auf ein notwendiges Maßnahmenbündel: stabile Lieferketten, gut ausgebildetes ärztliches und pflegerisches Personal, verlässliche Infrastruktur und enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern. In einem Umlaufbeschluss haben sie vier Aufgabenfelder abgesteckt: die Zahl des verfügbaren medizinischen Personals, stationäre Behandlungskapazitäten, die Sicherung der ambulanten Versorgung samt gemeinsamer Übungsszenarien sowie die Arzneimittelversorgung. Der Öffentliche Gesundheitsdienst soll einbezogen werden, die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr ist eng geplant. Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppen sollen in den Gesetzentwurf einfließen.
Aus dem BMG sind bereits Eckpunkte bekannt. Für Arzneimittel und Medizinprodukte ist ein rollierendes System im Gespräch, bei dem ein Land zentral Bestände einlagert und Universitätskliniken per Vertrag darauf zugreifen. Verletzte würden über regionale Knotenpunkte verteilt, mit der Erstversorgung unter anderem an Universitätskliniken, Bundeswehrkrankenhäusern und BG-Unfallkliniken.
Einordnung: Für den Health-Tech-Markt liegt der Hebel in Datenverfügbarkeit und Logistik: Ein Lagebild über Betten, Personal und Bestände setzt interoperable Systeme voraus, die im Klinikalltag bislang nicht flächendeckend bestehen. Offen sind Finanzierung, Zuständigkeiten und Zeitplan; ein Entwurf liegt öffentlich nicht vor.











