Finanzierung

Hybrid-DRG sollen 2028 enden – Vergütung sinkt bereits 2027

Ambulante Eingriffe ohne Übernachtung sollen künftig wieder nach EBM abgerechnet werden; Ärzteverbände warnen vor Fehlanreizen.

By Dr. med. Alvar MollikPosted 30. Oktober 2026

Die Bundesregierung will die erst 2024 eingeführten Hybrid-DRG zum 1. Januar 2028 abschaffen. Bereits 2027 sollen Eingriffe ohne Krankenhausübernachtung nicht mehr über die sektorengleiche Pauschale, sondern nach dem meist niedrigeren Einheitlichen Bewertungsmaßstab abgerechnet werden. Das Bundesgesundheitsministerium verteidigt den Kurs mit Finanzierungszwängen.

Hybrid-DRG sind Fallpauschalen für bestimmte Eingriffe, die unabhängig davon gleich vergütet werden, ob sie in einer Vertragsarztpraxis oder im Krankenhaus erbracht werden. Das Instrument sollte ambulante Behandlungen attraktiver machen und unnötige stationäre Aufenthalte vermeiden. Für 2026 wurde der Leistungskatalog erweitert, sodass er mindestens eine Million zuvor vollstationäre Fälle des Jahres 2023 erfasst.

Der politische Kurswechsel erfolgt in zwei Schritten. Ab 2027 sollen Leistungen aus dem Hybrid-DRG-Katalog ohne Übernachtung nach EBM vergütet werden. Fälle mit mindestens einer Übernachtung bleiben zunächst in der höheren Pauschale. Das Ministerium erwartet dadurch 2027 Einsparungen von 235 Millionen Euro.

Zum 1. Januar 2028 soll Paragraf 115f SGB V und damit die gesetzliche Grundlage der Hybrid-DRG entfallen. Als Ersatz sind Kurzzeitfallpauschalen für Krankenhausbehandlungen von bis zu drei Kalendertagen und maximal zwei Übernachtungen vorgesehen. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus soll bis 31. März 2027 ein Konzept liefern; die Vertragsparteien sollen bis 30. April 2027 die Grundlagen vereinbaren.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und mehrere Facharztverbände kritisieren den Zeitplan. Praxen hätten in Räume, Personal und Ausstattung für ambulante Operationen investiert. Wenn die Vergütung künftig davon abhängt, ob ein Patient über Nacht im Krankenhaus bleibt, kann daraus ein finanzieller Fehlanreiz zugunsten stationärer Strukturen entstehen.

Das Ministerium verweist dagegen auf begrenzte Ambulantisierungseffekte und steigende Ausgaben. Von 2023 bis 2025 stiegen die ambulanten Operationsfälle im vertragsärztlichen Bereich nach bisherigem Stand um 7,5 Prozent, in Krankenhäusern um 22 Prozent. Eine abschließende Bewertung liegt allerdings noch nicht vor: Der gesetzlich vorgesehene Evaluierungsbericht ist erst zum 31. Dezember 2026 fällig.

Genau diese Reihenfolge verschärft die Kritik. Eine Vergütungsreform wird vorbereitet, bevor die Evaluation des bestehenden Instruments abgeschlossen ist. Für Praxen, Kliniken und Anbieter von OP-Technik sinkt damit die Planungssicherheit. Investitionen in ambulante Standorte hängen künftig stärker davon ab, ob EBM-Erlöse Personal-, Raum- und Sachkosten decken.

Einordnung

Das Ende der Hybrid-DRG ist kein bloßer Wechsel des Abrechnungscodes. Die Reform verändert, wo Eingriffe wirtschaftlich erbracht werden können. Entscheidend wird sein, ob die Kurzzeitpauschalen echte Ambulantisierung fördern oder Übernachtungen erneut zum finanziellen Vorteil machen.

Dr. med. Alvar Mollik

Dr. med. Alvar Mollik

Medizin

Dr. med. Alvar Mollik ist HNO-Facharzt, Gründer von Mindful Doctor und Herausgeber des Buches „Mindful Doctor“. Bei MIDO Health schreibt er über Medizin, Versorgung und die Frage, wie Ärztinnen und Ärzte in einem sich wandelnden System gesund führen können.

Unsere Kooperationspartner

Wir danken unseren Partnern für die freundliche Unterstützung

esanumHelloBetterHartmannbundHealth Captains ClubmedicasTechniker KrankenkasseAMBOSSMWV Medizinisch Wissenschaftliche VerlagsgesellschaftBKK ProVitaFelix MedicusesanumHelloBetterHartmannbundHealth Captains ClubmedicasTechniker KrankenkasseAMBOSSMWV Medizinisch Wissenschaftliche VerlagsgesellschaftBKK ProVitaFelix Medicus

Mindful Doctor Konferenz