Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) warnt in einer aktuellen Stellungnahme davor, das Potenzial digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) durch fehlende Forschungsförderung und zu starke Preisregulierung zu gefährden. Aktuell sind 56 Anwendungen im DiGA-Verzeichnis gelistet; die Verordnungszahlen bleiben hinter den Erwartungen zurück. Kritisiert werden vor allem Kosten und teils unzureichend belegter Nutzen.
Die Fachgesellschaft begrüßt das Verzeichnis ausdrücklich, weil es digitale Innovationen reguliert und erstattungsfähig in die Versorgung bringt. Deutschland habe mit dem DiGA-Konzept international Maßstäbe gesetzt, sagt DGIM-Generalsekretär Georg Ertl aus Würzburg. Damit es dauerhaft in der Regelversorgung bestehe, brauche es eine solide Evidenzbasis und verlässliche Förderstrukturen.
Das Kernproblem beschreibt Martin Möckel von der Charité, Vorsitzender der DGIM-Projektgruppe „DiGA/KI in Leitlinien“: Versorgungseffekte müssten in methodisch hochwertigen klinischen Studien belegt werden, doch das sei für viele kleinere Unternehmen und Startups kaum zu stemmen. Die DGIM fordert deshalb gezielte Forschungsprogramme, etwa beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt oder beim Innovationsfonds, die Studien in Kooperationen zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und Herstellern fördern.
Hinzu kommt die Vergütung: Für Arzneimittel und Medizinprodukte bestehen etablierte Fördermechanismen, für DiGA werden sie bislang zu wenig genutzt. Ärztliche Leistungen, die durch eine DiGA entstehen, sollten angemessen vergütet werden. Aufwendig zu verordnende und zu betreuende Anwendungen würden sonst seltener genutzt.
Die Kritik trifft auf eine Debatte mit zwei Seiten. Der GKV-Spitzenverband bilanzierte im Frühjahr 2025 für den Zeitraum September 2020 bis Dezember 2024 rund 861.000 DiGA-Verordnungen und Ausgaben von 234 Millionen Euro, allein 71 Prozent mehr von 2023 auf 2024. Nur 18 Prozent der 68 gelisteten Anwendungen hätten bei der Aufnahme einen belegten Nutzen gezeigt; rund 80 Prozent seien zur Erprobung gelistet worden. Der durchschnittliche Jahrespreis stieg von 411 auf 541 Euro. Der Kassenverband fordert Zahlung nur für belegte Produkte und verhandelte Preise ab dem ersten Tag.
Einordnung
Kassen verlangen Evidenz vor Erstattung, Hersteller verlangen Erstattung, um Evidenz zu finanzieren. Die DGIM schlägt einen Dritten Weg vor: öffentliche Mittel für Studien. Für Startups ist das relevant, weil die Erprobungsphase von zwölf bis 24 Monaten finanziert werden muss; ohne Förderung bleibt der Zugang zur Erstattung eine Kapitalfrage. Ob die Politik das aufgreift, ist offen.











