Digital Health

DiGA-Bericht: BVMed wirft den Kassen eine zu einseitige Kostenbetrachtung vor

Der Medizintechnikverband fordert, den Nutzen digitaler Gesundheitsanwendungen entlang der Versorgungspfade zu bewerten.

By Christian KloewerPosted 14. April 2026

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hält den neuen DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes für „zu einseitig auf Kosten fokussiert“. Der Bericht betrachte den Nutzen digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA, „Apps auf Rezept“) nicht in komplexen Versorgungspfaden, kritisiert BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. Der Verband fordert für künftige Berichte eine Analyse entlang der Patient Journey, also des gesamten Behandlungswegs einer Patientin oder eines Patienten.

DiGA könnten Kosten im Gesamtsystem vermeiden, argumentiert der Verband: durch einen geringeren Einsatz von Heilmitteln, weniger Arztkontakte, niedrigere Folgekosten chronischer Erkrankungen oder vermiedene Arbeitsunfähigkeitszeiten. Das finde im Bericht „leider nicht statt“. Methodisch stützt sich der Kassenbericht überwiegend auf Routinedaten, also auf Abrechnungsdaten der Krankenkassen. Der BVMed regt an, auch patientenberichtete Ergebnisse und Erfahrungen sowie Einschätzungen von behandelnden Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeuten einzubeziehen. Eine differenzierte Bewertung gelinge am ehesten mit einem Mixed-Methods-Ansatz, der verschiedene Datenquellen und Perspektiven kombiniert.

In einer ausführlichen Stellungnahme vom 13. März 2026 verlangt der Verband außerdem, Durchschnittspreise nach der tatsächlichen Verschreibungsquote zu gewichten, aktuellere Daten als die Berichte von Barmer (2022) und TK (2023) heranzuziehen und stark wertende Formulierungen wie „systematisch zu extrem überhöhten Preisen“ zu vermeiden.

Die Kassenseite sieht das Problem im Marktzugang. Die Barmer verweist in ihrer Auswertung des Berichts darauf, dass Hersteller den Preis bei Markteintritt frei festlegen können; verhandelte Preise lägen im Schnitt 59 Prozent darunter. Von 74 zugelassenen DiGA seien 34 dauerhaft im Verzeichnis, 16 wegen fehlenden Nutzennachweises gestrichen worden. Die Kasse spricht sich für ein Bewertungsverfahren nach dem Vorbild von AMNOG aus, dem Nutzenbewertungsverfahren für Arzneimittel, mit Nachweis des Nutzens vor dem Markteintritt. Bis Ende 2025 wurden laut Bericht rund 1,9 Millionen DiGA verordnet.

Der BVMed räumt ein, dass das Fast-Track-Verfahren, mit dem DiGA zunächst vorläufig und mit Nachweisfrist ins Verzeichnis kommen, alle Beteiligten vor Herausforderungen stelle. DiGA seien dennoch „alternativlos“ für eine ressourcenschonende, zukunftsweisende Gesundheitsversorgung.

Einordnung

Hier prallen zwei Rechenlogiken aufeinander: Kassen messen Ausgaben und Nutzennachweise je Anwendung, Hersteller und Verbände wollen die Einsparungen im Gesamtsystem zählen. Beide Seiten brauchen belastbarere Daten, die bisher kaum vorliegen. Für Gründer bedeutet das: Wer eine DiGA plant, sollte Nutzen und Systemeffekte früh nachweisbar machen, denn die Kassen fordern Nutzennachweise schon vor oder zum Markteintritt.

Christian Kloewer

Christian Kloewer

Tech & Startups

Christian Kloewer schreibt bei MIDO Health über Health-Tech, Startups und Finanzierungen. Er kommt aus der Kommunikation und dem Digitalgeschäft und liest Gründungen im Gesundheitswesen mit dem Blick des Machers: Was löst das Produkt, wer bezahlt dafür, und trägt das Modell?

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