Hessen ist bei der Umsetzung der Krankenhausreform einen Schritt weiter: Das Gesundheitsministerium in Wiesbaden hat die Leistungsgruppen vorläufig zugeteilt. Alle bestehenden Notfallstandorte bleiben erhalten, in Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin ändert sich nichts. Bei einigen planbaren Spezialeingriffen sinkt die Zahl der Standorte.
Leistungsgruppen ersetzen die bisherige Planung nach Fachabteilungen: Ein Krankenhaus darf eine Leistung nur noch abrechnen, wenn es die Gruppe zugeteilt bekommen hat. Das Ministerium nennt fünf Beispiele für die Konzentration. Pankreaseingriffe sollen statt an 23 an 15 Standorten erfolgen, die Versorgung des Ovarialkarzinoms statt an 28 an 15 Kliniken. Künstliche Kniegelenke sind künftig an 50 statt 66 Häusern abrechenbar, Brustkrebs an 24 statt 29, Neurochirurgie an 13 statt 17.
Insgesamt gingen etwa 1.800 Anträge auf Leistungsgruppen ein. Die Kliniken erhalten derzeit ihre vorläufigen Bescheide, können Stellung nehmen, und es soll eine Anhörung geben. Die finale Zuteilung ist für Dezember vorgesehen. Klagen von Klinikträgern gelten als nicht ausgeschlossen. Öffentlich einsehbar sind die Zuteilungen noch nicht.
Ministerin Diana Stolz (CDU) sagte, die Reform stehe für mehr Qualität und nicht für weniger Leistung. Der Plan sei gemeinsam mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft entstanden, deren Präsident Christian Höftberger die hessischen Wege auch mit Blick auf wenig flexible bundesrechtliche Vorgaben begrüßte.
Finanziert wird der Umbau auch aus dem gemeinsam von Bund und Ländern aufgesetzten Krankenhaustransformationsfonds. Nach Angaben des Ministeriums gehen 950 Millionen Euro aus dem Sondervermögen aus Hessen in den Fonds; bis 2035 soll er für strukturelle Veränderungen genutzt werden, nicht für laufende Kosten. Parallel laufen Zusammenschlüsse: In Darmstadt firmieren das kommunale Klinikum und das Elisabethenstift seit Januar 2026 als Südhessen Kliniken, in Kassel wurde das Elisabeth-Krankenhaus mit dem Marienkrankenhaus zusammengeführt, in Waldeck-Frankenberg entsteht ein gemeinsames Klinikum. Einzelne Standorte sollen zu Medizinischen Versorgungskliniken werden, die in der Bundespolitik als Level-1i-Kliniken bekannt sind.
Einordnung
Hessen wählt den Weg der Konzentration ohne Standortschließung in der Notfallversorgung. Für Klinikmanager entscheidet nun die Zuteilung über Umsatz, für Anbieter von Planungs-, Qualitäts- und Dokumentationssoftware entsteht zusätzlicher Bedarf, weil Qualitätsvorgaben je Leistungsgruppe nachgewiesen werden müssen. Das Klagerisiko macht den Dezember-Termin zu einer offenen Größe.











