Auf spezialisierte ambulante Operationszentren kommt 2027 ein abrupter Wechsel der Erlöslogik zu. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) warnt deshalb vor einer Pleitewelle: Betreiber hätten im Vertrauen auf den politischen Ausbau ambulanter Eingriffe OP-Räume errichtet, Geräte gekauft, Personal eingestellt und langfristige Kredite aufgenommen.
Auslöser ist eine Änderung, die der Bundestag am 15. Oktober 2026 zusammen mit der Reform der Notfallversorgung beschlossen hat. Leistungen aus dem Hybrid-DRG-Katalog werden 2027 nur noch dann mit der bisherigen Fallpauschale vergütet, wenn eine Übernachtung erfolgt. Eingriffe ohne Übernachtung sollen Ärzte und Krankenhäuser nach den Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abrechnen. Die Bundesregierung kalkuliert dadurch für die gesetzliche Krankenversicherung mit Einsparungen von 235 Millionen Euro.
Für ambulante Anbieter ist die Differenz wirtschaftlich relevant. Hybrid-DRG sind pauschale Entgelte, die unabhängig vom Behandlungsort gelten und auch Sachkosten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Eingriff abdecken. Sie wurden 2024 eingeführt, um geeignete Operationen aus dem stationären Bereich zu verlagern. Der Katalog ist seitdem deutlich gewachsen: 2026 umfasst er 69 Fallpauschalen und 904 Operations- und Prozedurenschlüssel, nach 583 Schlüsseln im Vorjahr. Hinzugekommen sind unter anderem Blinddarm- und Gallenblasenoperationen sowie minimalinvasive Eingriffe an Herzkranz- und peripheren Gefäßen.
Der SpiFa sieht nun vor allem Zentren mit hohen Fixkosten gefährdet. Konkrete Zahlen zur Zahl der betroffenen Einrichtungen, zur durchschnittlichen Finanzierungslücke oder zu erwarteten Insolvenzen nennt der Verband allerdings nicht. Die Warnung ist daher zunächst eine Branchenprognose, keine bezifferte Insolvenzerwartung.
Der Systemwechsel reicht über 2027 hinaus. Zum 1. Januar 2028 soll die spezielle sektorengleiche Vergütung nach Paragraf 115f SGB V vollständig entfallen. Für stationäre Krankenhausleistungen mit kurzer Verweildauer sind dann neue Kurzzeitfallpauschalen vorgesehen. Das zuständige Institut soll das fachliche Konzept bis Ende März 2027 entwickeln.
Damit entsteht ein widersprüchliches Signal: Wer einen Patienten nach einem geeigneten Eingriff am selben Tag entlässt, erhält 2027 nur die EBM-Vergütung; bei einer Übernachtung bleibt zunächst die höhere Pauschale möglich. Für Krankenhäuser kann das einen finanziellen Anreiz schaffen, Patienten länger zu behalten. Für eigenständige OP-Zentren ohne Betten fehlt diese Option.
Einordnung: Die Reform senkt kurzfristig GKV-Ausgaben, verlagert aber Finanzierungsrisiken auf ambulante Betreiber und könnte die Konsolidierung des Marktes beschleunigen. Ob tatsächlich eine Pleitewelle folgt, hängt von den konkreten EBM-Erlösen, Kostenstrukturen und möglichen Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.











