Die EU-Kommission bremst nationale Social-Media-Altersgrenzen zugunsten einer einheitlichen europäischen Regelung. Österreich muss seinen Gesetzentwurf für ein Zugangsverbot auf bestimmten Video- und Social-Media-Plattformen für unter 14-Jährige zunächst aufschieben. Das ist auch ein Signal an Deutschland, das nationale Übergangsregeln vorbereitet.
Österreich hatte den Entwurf am 28. Juli 2026 bei der EU notifiziert. Er erfasst Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube und Snapchat, sofern deren Funktionen als entwicklungsbeeinträchtigend gelten, etwa endloses Scrollen, automatische Wiedergabe oder auf Aufmerksamkeit optimierte Empfehlungssysteme. Messenger wie WhatsApp sind ausgenommen. Geplant ist eine datensparsame Altersprüfung; bei Verstößen sollen großen Plattformen Geldbußen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes drohen.
Die reguläre Stillhaltefrist wäre am 29. Oktober ausgelaufen. Weil die Kommission am 17. September ihren eigenen EU KIDS Act vorgelegt hat und sich beide Vorhaben überschneiden, wird sie auf insgesamt zwölf Monate ab der österreichischen Notifizierung verlängert. Die Verzögerung ist keine endgültige Ablehnung. Sie soll Parlament und Mitgliedstaaten Zeit für Verhandlungen geben und unterschiedliche Altersgrenzen im Binnenmarkt verhindern.
Der EU-Entwurf sieht ein Stufenmodell vor: Unter 13 Jahren sollen Kinder keine Social-Media-Konten nutzen dürfen. Für 13- und 14-Jährige wären beaufsichtigte, eingeschränkte Konten mit höchstens einer Stunde täglicher Nutzung möglich. Eigene Konten sollen ab 15 erlaubt sein. Plattformen müssten außerdem suchtfördernde Designmuster begrenzen, Kontakte durch Fremde verhindern und Profile Minderjähriger standardmäßig privat einstellen. Altersnachweise sollen über datenschutzfreundliche Systeme erfolgen, die nur das Erreichen einer Altersstufe bestätigen.
Deutschland hatte am 14. Oktober Eckpunkte für eine nationale Übergangsregelung beschlossen. Bis zu einer EU-Lösung sollen soziale Netzwerke für unter 13-Jährige grundsätzlich gesperrt werden; für 13- bis 18-Jährige sind abgestufte Beschränkungen geplant. Ab 2027 soll die deutsche EUDI-Wallet „d-you“ eine Altersprüfung ermöglichen. Ein Gesetzentwurf liegt bislang jedoch nicht vor. Nach der Entscheidung zu Österreich dürfte Deutschland prüfen müssen, wie weit eine Übergangsregelung neben dem EU-Vorschlag noch möglich ist.
Frankreich und Griechenland befinden sich in einer anderen Verfahrenslage, weil frühere Stillhaltefristen bereits vor Vorlage des EU-Entwurfs abgelaufen waren. Das ist keine pauschale europäische Billigung ihrer Gesetze, sondern eine Folge der Notifizierungsfristen.
Gesundheitspolitisch reicht eine Altersgrenze allein nicht aus. Die Bundesregierung verweist bei übermäßiger Mediennutzung auf Risiken wie Schlaf-, Entwicklungs- und Gewichtsprobleme. Der EU-Ansatz verbindet deshalb Zugangsbeschränkungen mit Produktregeln gegen manipulative Nutzungsmuster.
Einordnung
Für Plattformen schafft eine EU-Regel mehr Rechtssicherheit als 27 nationale Systeme. Für Kinder hängt der Nutzen jedoch von wirksamer, datensparsamer Altersprüfung und konsequenter Aufsicht ab. Die Stillhaltefrist verschiebt den Schutz zunächst; sie erhöht zugleich den Druck, den EU KIDS Act zügig auszuhandeln.











