Smartphone-Standortdaten können einen Arztbesuch sichtbar machen, auch wenn keine Patientenakte offengelegt wird. US-Datenhändler verknüpfen Bewegungsdaten mit Gerätekennungen und weiteren Profilinformationen; daraus lassen sich Gesundheitsinteressen ableiten und Werbezielgruppen bilden – bis hin zu Anzeigen für unbelegte Krebstherapien.
Das Problem liegt in einer häufig missverstandenen Schutzlücke. Das US-Gesundheitsdatengesetz HIPAA bindet vor allem Krankenversicherer, viele Leistungserbringer und deren Dienstleister. Standort- oder Suchdaten, die ein persönliches Smartphone oder eine gewöhnliche App erfasst, fallen meist nicht darunter. Nutzt dagegen eine regulierte Klinik selbst Tracking-Technik in ihrem Patientenportal oder ihrer App, können die übertragenen Identifikatoren geschützte Gesundheitsdaten sein.
Die Akzeptanz für den Handel ist gering: In einer US-Umfrage von 2022 sagten mehr als 92 Prozent der Patienten, Gesundheitsdaten sollten nicht käuflich sein. Dennoch identifizierten Datenschutzorganisationen zuletzt rund 750 Datenhändler in den USA. Selbst wenn sensible Orte aus Datensätzen entfernt werden, können die Wege bis an deren Grenze und direkt danach einen Klinikbesuch erkennbar machen.
Die US-Handelsaufsicht ging 2026 gegen den Datenhändler Kochava und eine Tochtergesellschaft vor. Eine gerichtliche Einigung untersagt ihnen die Weitergabe sensibler Standortdaten ohne ausdrückliche Zustimmung und verlangt unter anderem ein Löschkonzept sowie Kontrollen der Datenlieferanten. Die Regel bindet jedoch zunächst diese Unternehmen und ersetzt kein allgemeines Bundesgesetz.
Mehrere Bundesstaaten haben deshalb den Verkauf präziser Standortdaten eingeschränkt oder verboten. Kalifornien startete 2026 zudem DROP: Mit einer Anfrage können Einwohner die Löschung bei mehr als 600 registrierten Datenhändlern anstoßen. Das hilft nur dort, wo Unternehmen registriert und Personen antragsberechtigt sind.
Was Nutzer tun können: Auf iPhones lässt sich unter „Datenschutz & Sicherheit“ der appübergreifenden Verfolgung widersprechen und der Standortzugriff je App auf „Nie“ oder „Beim Verwenden“ begrenzen. Android bietet entsprechende App-Berechtigungen; zusätzlich kann die Werbe-ID gelöscht werden. Wer Ortungsdienste vollständig abschaltet oder das Telefon in den Flugmodus versetzt, reduziert Signale, verliert aber Funktionen. Bereits gespeicherte oder von Mobilfunknetzen erzeugte Spuren verschwinden dadurch nicht.
Für Kliniken und Health-Tech-Anbieter reicht daher eine HIPAA-konforme Patientenakte nicht aus. Sie sollten Analyse-SDKs, Werbepixel und Standortberechtigungen in Websites und Apps inventarisieren, Datenflüsse ihrer Dienstleister prüfen und nur technisch notwendige Daten erfassen. Eine Einwilligung sollte spezifisch sein und die Nutzung des medizinischen Angebots nicht unnötig blockieren.
Einordnung
Gesundheitsdatenschutz endet nicht am Kliniktor. Solange Standortdaten frei kombinierbar und wiederverkaufbar bleiben, entsteht ein Schattenprofil neben der regulierten Versorgung – mit Risiken für Patienten und mit Haftungs- und Vertrauenskosten für digitale Gesundheitsanbieter.











