Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert Änderungen am Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, kurz GeDIG. Sie warnt vor einem faktischen Vorrang der Krankenkassen-Apps beim digitalen Versorgungseinstieg und verlangt einen gleichberechtigten Zugang über die 116117. Außerdem soll die geplante Regelung für private Terminplattformen gestrichen werden.
Der Gesetzentwurf soll die elektronische Patientenakte erweitern und technische Grundlagen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystem schaffen. Versicherte sollen künftig zwischen Hausarztpraxis, 116117 und einem digitalen Zugang über die ePA-App wählen können. Daran sollen unter anderem eine digitale Bedarfseinschätzung, Terminvermittlung und später die elektronische Überweisung anknüpfen.
Die Bundesregierung beschreibt die ePA-App damit ausdrücklich als zusätzlichen Weg. Aus Sicht der Ärztevertretung reicht diese Formulierung jedoch nicht aus, um einen offenen Markt und echte Wahlfreiheit abzusichern. Sie verlangt, die 116117-App gesetzlich als gleichberechtigten Zugang zu verankern und die Darstellung vertragsärztlicher Angebote in allen Kassen-Apps einheitlich zu gestalten.
Unterstützung erhält diese Kritik teilweise aus dem europäischen Notifizierungsverfahren. Die EU-Kommission hat am 13. Oktober 2026 Kommentare zum deutschen Entwurf übermittelt. Darin werden mögliche Hindernisse für grenzüberschreitende Telemedizin, Terminbuchung und digitale Patientensteuerung angesprochen. Ein Risiko entstehe insbesondere, wenn ein öffentliches System zum Standardzugang werde, während private Anbieter Vorgaben erfüllen müssten, die an der Architektur dieses Systems ausgerichtet sind.
Der zweite Streitpunkt betrifft den geplanten § 370c SGB V. Danach sollen KBV und GKV-Spitzenverband Anforderungen vereinbaren, die Arztpraxen beim Einsatz digitaler Terminbuchungsplattformen berücksichtigen müssen. Betreiber sollen die Erfüllung dieser Vorgaben gegenüber der KBV nachweisen. Ziel ist ein einheitlicher Rahmen für Qualität, Interoperabilität und die Einbindung in die gesetzliche Versorgung.
Die KBV hält diese Aufgabe jedoch nicht für einen zulässigen Gegenstand des Bundesmantelvertrags und fordert die Streichung. Andere Stimmen sehen einheitliche Standards grundsätzlich als sinnvoll, verlangen aber eine unabhängige, wettbewerbsneutrale Festlegung. Für Anbieter von Terminplattformen geht es damit um mehr als technische Details: Nachweisverfahren, Schnittstellen und Zugangsregeln können darüber entscheiden, ob private Systeme gleichberechtigt eingebunden werden oder zusätzliche Markteintrittshürden entstehen.
Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober erstmals beraten; die öffentliche Anhörung fand am 14. Oktober statt. Die zweite und dritte Lesung sind nach dem bisherigen Zeitplan für den 13. November vorgesehen, der zweite Bundesratsdurchgang für den 18. Dezember. Änderungen sind daher noch möglich.
Für Praxen bleibt entscheidend, dass neue digitale Wege keine parallelen Arbeitswelten schaffen. Terminangebote, Bedarfseinschätzung und Überweisungen müssen in Praxisverwaltungssysteme integrierbar sein und medizinische Entscheidungen bei den Behandlungsteams belassen. Patienten benötigen zugleich analoge und digitale Alternativen, unabhängig von Krankenkasse oder gewählter App.
Einordnung: Das GeDIG kann den Zugang zur Versorgung vereinfachen, wenn Interoperabilität und Wahlfreiheit verbindlich umgesetzt werden. Bleiben Rollen, Zuständigkeiten und Plattformregeln unklar, drohen neue Abhängigkeiten und zusätzlicher Integrationsaufwand statt eines offenen digitalen Versorgungsmarkts.











