Die Barmer fordert, die telefonische und künftig digital unterstützte Ersteinschätzung vor einer ambulanten Notfallbehandlung verbindlich zu machen. Der Krankenhausreport 2026 liefert dafür eine klare Begründung: Im Jahr 2024 wurden 12,7 Millionen ambulante Notfälle in deutschen Krankenhäusern behandelt, während Notaufnahmen vielerorts bereits an ihrer Belastungsgrenze arbeiten.
Zwischen 2015 und 2024 stieg die Zahl dieser Behandlungen von 12,3 auf 12,7 Millionen. Pro Krankenhaus nahm sie im Mittel um 8,7 Prozent zu. In jeder zehnten Klinik hat sie sich mehr als verdoppelt, in einer weiteren von zehn Einrichtungen wuchs sie um fast 50 Prozent. Zugleich wurden rund 60 Prozent der Fälle ohne apparative Diagnostik abgeklärt. Das deutet auf ein erhebliches Potenzial hin, Patientinnen und Patienten früher in die ambulante Regelversorgung zu lenken.
Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung am 15. Oktober 2026 beschlossen. Sie soll die 116117 zu einer rund um die Uhr erreichbaren Akutleitstelle ausbauen und digital mit den Rettungsleitstellen unter 112 vernetzen. Standardisierte Abfragen, telemedizinische Beratung und Integrierte Notfallzentren sollen dafür sorgen, dass Hilfesuchende je nach Dringlichkeit eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis, eine Klinik oder den Rettungsdienst erreichen.
Aus Sicht der Barmer bleibt jedoch eine Lücke: Die telefonische Ersteinschätzung ist als Angebot angelegt, nicht als grundsätzlich vorgeschalteter Zugang. Gefordert wird deshalb eine verbindliche Steuerung einschließlich Terminvergabe. Das dänische Modell zeigt, welches Entlastungspotenzial darin liegt. Dort konnten 42 Prozent der telefonischen Ersteinschätzungen ohne anschließenden Praxis- oder Krankenhausbesuch abgeschlossen werden. In einer Untersuchung mit mehr als 30.000 Anrufenden waren 73 Prozent mit der medizinischen Hotline zufrieden.
Für die Versorgung reicht eine technische Weiterleitung allerdings nicht. Haus- und Facharztpraxen müssen vermittelte Fälle tatsächlich übernehmen können. Dazu braucht es verfügbare Termine, verlässliche Schnittstellen und eine Vergütung für kurzfristige Akutversorgung. Auch aufsuchende Dienste und erweiterte Kompetenzen nichtärztlicher Gesundheitsberufe könnten insbesondere Pflegeheime und häusliche Versorgung besser anbinden.
Für Digital-Health-Anbieter entsteht damit ein konkreter Markt für interoperable Triage, Terminvermittlung, Telemedizin und sichere Datenübergaben. Entscheidend ist, ob Lösungen medienbruchfrei mit Praxissoftware, Leitstellen, Krankenhäusern und der Telematikinfrastruktur zusammenarbeiten. Einzelne Apps ohne garantierte Anschlussversorgung lösen das Steuerungsproblem nicht.
Einordnung: Die Reform schafft eine digitale Infrastruktur für bessere Patientenwege, lässt den Zugang aber weitgehend offen. Wirkung entfaltet sie erst, wenn Ersteinschätzung, Termin und Übernahme zu einem verbindlichen Versorgungspfad verbunden werden.











