Ein Bundesgericht im Norden von Texas hat am 23. September 2026 die Passagen zur Gemeindeintegration aus der Verordnung des US-Gesundheitsministeriums (HHS) zu Section 504 des Rehabilitation Act von 1973 gestrichen. Grundlage ist ein Vergleich zwischen der Bundesregierung, Texas und vier weiteren Staaten im Verfahren Texas v. Kennedy. Die Angaben sind übersetzt und stammen aus Berichten von Verbänden und Medien.
Section 504 verbietet Diskriminierung wegen einer Behinderung bei Einrichtungen, die Bundesmittel erhalten. Die gestrichene Vorgabe verpflichtet Programme sinngemäß dazu, Menschen mit Behinderungen Leistungen in ihrem Zuhause und ihrer Gemeinde statt in Heimen oder Anstalten zu ermöglichen. Entfernt wurden laut Verbänden alle Verweise auf Gemeindeintegration, einschließlich der gesamten Integrationsbestimmung, die seit 1977 galt.
Das Verfahren begann 2024, nachdem 17 Staaten gegen die Aktualisierung der Regel durch die Vorgängerregierung geklagt hatten. Anlass war ursprünglich, dass die Novelle Geschlechtsdysphorie als geschützte Behinderung einbezog. Das Justizministerium trat dem Verfahren vor wenigen Wochen bei; im Juni hatte es angekündigt, bestimmte Integrationsgrundsätze nicht mehr durchzusetzen.
Nicht berührt sind die übrigen Teile der HHS-Regel von 2024, andere behördliche Behindertenvorschriften und der Gesetzestext von Section 504. Auch der Americans with Disabilities Act und die dazu ergangene Rechtsprechung verlangen weiter Leistungen in integrierten Settings und wenden sich gegen unnötige Heimunterbringung. Was fehlt, ist die Aufsicht des Bundes auf Grundlage der HHS-Regel. Ein Verband von Pflege- und Reha-Anbietern in Pennsylvania fordert deshalb, die Schutzrechte im Landesrecht zu verankern.
Konsequenz für Anbieter
Nationale Behindertenorganisationen verurteilten den Schritt scharf. Für Träger ambulanter und häuslicher Dienste bedeutet das eine schwerer kalkulierbare Rechtslage: Bundesweit einheitliche Durchsetzung entfällt, Länder- und Zivilklagen gewinnen an Gewicht.
Einordnung: Die Entscheidung verschiebt die Last der Durchsetzung auf einzelne Bundesstaaten und auf private Klagen. Für den Markt ist das vor allem für Anbieter von ambulanten, telemedizinischen und häuslichen Versorgungsmodellen relevant, deren Geschäftsmodell auf Versorgung außerhalb von Heimen beruht. Wie stark sich die Nachfrage ändert, lässt sich nach den vorliegenden Informationen noch nicht beziffern.











