Die geplante Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sorgt erneut für Streit innerhalb der Ärzteschaft. Mehrere Berufsverbände und Fachgesellschaften verlangen vom Bundesgesundheitsministerium einen ergebnisoffenen Austausch und verbindliche Nachbesserungen. Die Bundesärztekammer hält dagegen: Der Entwurf sei breit beraten und 2025 vom Deutschen Ärztetag mit großer Mehrheit gebilligt worden.
Die GOÄ regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen und ist zugleich ein wichtiger Preisrahmen für Praxen, Kliniken, private Krankenversicherer und die Beihilfe. Ihre Leistungsbeschreibungen und Bewertungen stammen in weiten Teilen aus einer Zeit vor digitaler Diagnostik, Telemedizin und zahlreichen modernen Therapieverfahren. Eine neue Gebührenordnung soll deshalb medizinische Innovationen besser abbilden und die Vergütung systematischer aktualisieren.
Der gemeinsame Entwurf von Bundesärztekammer und PKV-Verband ist noch nicht rechtsverbindlich. Nach dem Ärztetagsbeschluss im Mai 2025 wurde er weiter überarbeitet; im Juli 2026 ging eine aktualisierte Fassung an das Bundesgesundheitsministerium. Nach Angaben der Bundesärztekammer flossen dabei Vorschläge von insgesamt 165 Berufsverbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften ein, darunter neue medizinische Leistungen und Änderungen am Bewertungsgefüge.
Die Kritiker sehen dennoch erheblichen Klärungsbedarf. Sie bemängeln, der Entwurf sei nicht ausreichend mit den betroffenen Fachgruppen konsentiert worden. Gefordert werden eine stärkere Beteiligung am weiteren Verfahren, belastbare Folgenabschätzungen und ein verbindlicher Mechanismus, der die GOÄ künftig regelmäßig an medizinischen Fortschritt und Kostenentwicklung anpasst.
Die Bundesärztekammer weist den Vorwurf mangelnder Beteiligung zurück. Sie betrachtet das Votum des Deutschen Ärztetags als demokratisch maßgeblichen Beschluss der Ärzteschaft und argumentiert, einzelne Unterzeichner repräsentierten weder die Mehrheit der Ärzte noch die Mehrheit der Verbände. Zugleich verweist sie auf das anschließende Clearingverfahren, in dem weitere Änderungswünsche aufgenommen worden seien.
Nun liegt die Entscheidung bei der Politik. Das Ministerium prüft den Vorschlag und lässt die vorgelegten Folgenabschätzungen extern bewerten. Erst ein formelles Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren kann die neue GOÄ verbindlich machen. Bis dahin bleibt für Praxen unklar, wann neue Leistungsziffern, Bewertungen und Abrechnungsregeln tatsächlich gelten.
Für den Markt ist der Konflikt mehr als eine standespolitische Auseinandersetzung. Die konkrete Bewertung digitaler und innovativer Leistungen beeinflusst, ob sich neue Diagnostik- und Versorgungsangebote wirtschaftlich in Praxen etablieren lassen. Gleichzeitig entscheidet die Ausgestaltung darüber, wie stark die Ausgaben privater Versicherer und Beihilfeträger steigen.
Einordnung: Die Reform braucht beides: einen belastbaren politischen Abschluss und einen transparenten Anpassungsmechanismus für künftige Innovationen. Bleibt der Streit über Beteiligung und Datengrundlagen ungelöst, droht eine weitere Verzögerung einer Gebührenordnung, deren Modernisierung seit Jahren überfällig ist.











